Wie funktioniert Sonderurlaub ?


Nachdem wir uns beim letzten Mal den Zusatzurlaub für unsere anstrengenden Schichten angeschaut haben, widmen wir uns heute einem anderen Kaliber: der echten Auszeit. Egal ob unten bei uns in der Notaufnahme in Merheim, auf Station in der Pflege oder drüben in der Verwaltung – manchmal reicht der normale Urlaub einfach nicht aus.

Vielleicht träumst du von einem Sabbatjahr, möchtest ein Studium durchziehen oder musst dich intensiv um die Pflege eines Angehörigen kümmern. Genau hier kommt der § 28 TVöD-K ins Spiel. Ich erkläre dir, wie das mit dem Sonderurlaub im kommunalen Krankenhaus funktioniert, was geht und wo die tariflichen Stolperfallen liegen.


1. Was ist § 28 TVöD-K eigentlich?

Ganz wichtig vorab: Verwechselt den § 28 nicht mit dem § 29! Der § 29 regelt die bezahlte Arbeitsbefreiung (z. B. bei der eigenen Hochzeit, bei Umzügen oder Todesfällen). Der § 28 hingegen regelt den unbezahlten Sonderurlaub.

Der Tarifvertrag sagt dazu kurz und knapp: „Beschäftigte können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten.“

2. Was geht! (Die Voraussetzungen)

Damit du für längere Zeit freigestellt wirst, brauchst du einen sogenannten „wichtigen Grund“. Da es sich um eine Kann-Bestimmung handelt, muss der Arbeitgeber (also die PDL und die Personalabteilung) zustimmen und dienstliche Belange abwägen.

Beispiele für einen „wichtigen Grund“ Bemerkung / Praxis
Sabbatjahr / Weltreise Oft in Verbindung mit vorher angesparten Langzeitkonten, ansonsten klassisch unbezahlt.
Studium / Fortbildung Z. B. wenn man sich neben dem Beruf im Gesundheitswesen weiter qualifizieren möchte.
Pflege / Kinderbetreuung Häufig genutzt, wenn gesetzliche Ansprüche (Elternzeit/Pflegezeit) schon komplett ausgeschöpft sind.

3. Was NICHT geht (Die Stolperfallen & Konsequenzen)

Ein unbezahlter Sonderurlaub hat massive Auswirkungen. Das Arbeitsverhältnis „ruht“ in dieser Zeit komplett. Wer denkt, man setzt einfach nur ein paar Monate aus und alles andere läuft unverändert weiter, fällt schnell auf die Nase:

  • Krankenversicherung: Ohne Gehalt fließen auch keine Beiträge! Wer länger als einen Monat unbezahlten Urlaub nimmt, muss sich in der Regel selbst freiwillig gesetzlich versichern. (Klärt das unbedingt vorher mit eurer Krankenkasse!)
  • Urlaubskürzung (§ 26 Abs. 2 c): Dein regulärer Erholungsurlaub wird für jeden vollen Kalendermonat des Sonderurlaubs um 1/12 gekürzt.
Bereich (TVöD-K) Auswirkung während des Sonderurlaubs
Weihnachtsgeld (Jahressonderzahlung) Wird anteilig um 1/12 für jeden vollen Monat gekürzt, in dem kein Gehalt geflossen ist.
Stufenlaufzeit (Erfahrungsstufen) Die Uhr stoppt! Die Zeit des Sonderurlaubs wird grundsätzlich nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet.

Mein Tipp aus der Praxis: Wenn du den Sonderurlaub für eine Qualifikation oder Fortbildung nutzt, versuche unbedingt vorher (!) von der Klinik schriftlich bestätigen zu lassen, dass ein dienstliches Interesse an deiner Maßnahme besteht (§ 34 Abs. 3 Satz 2). Nur dann läuft deine Erfahrungsstufe weiter! Solltet ihr bei euren Anträgen Unterstützung brauchen, sprecht unseren Betriebsrat einfach an.

👁️ 12 Aufrufe Zuletzt aktualisiert am 24. Mai 2026 um 21:18 Uhr

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