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SBV

Schwerbehindertenvertretung
Fachbegriffe und Abkürzungen aus dem Bereich Schwerbehinderung.
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Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten in einem Betrieb oder einer Dienststelle. Sie fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Berufsleben, vertritt ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber und steht den Betroffenen beratend und helfend zur Seite. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).

Wahl und Zusammensetzung der SBV

Die SBV wird in der Regel alle vier Jahre gewählt. Sie besteht aus einer Vertrauensperson und mindestens einem stellvertretenden Mitglied.

Voraussetzung & Wahlrecht Bedeutung für den Betrieb
Wann wird gewählt? Sobald in einem Betrieb oder einer Dienststelle wenigstens 5 schwerbehinderte (oder gleichgestellte) Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind.
Wer darf wählen? (Aktives Wahlrecht) Alle schwerbehinderten und diesen gleichgestellte Beschäftigte des Betriebes am Tag der Wahl.
Wer kann gewählt werden? (Passives Wahlrecht) Alle nicht leitenden Beschäftigten, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und dem Betrieb seit mindestens 6 Monaten angehören.

Was sind die Kernaufgaben der SBV?

Die SBV überwacht, ob der Arbeitgeber seine gesetzlichen Pflichten (z. B. die Beschäftigungspflichtquote) erfüllt. Sie ist bei allen Angelegenheiten, die einen einzelnen schwerbehinderten Menschen oder die schwerbehinderten Beschäftigten als Gruppe betreffen, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören. Dies betrifft besonders Einstellungen, Versetzungen und Umstrukturierungen.

Besonderheit: Schutz vor Kündigungen

Die Rolle der SBV beim Kündigungsschutz ist existenziell: Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Arbeitgeber ausspricht, ohne die SBV vorher ordnungsgemäß beteiligt und angehört zu haben, ist grundsätzlich unwirksam (§ 178 Abs. 2 SGB IX).

Warum ist die SBV wichtig für Betroffene?

Für Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen ist die SBV oft die erste und wichtigste Anlaufstelle. Sie arbeitet eng mit dem Betriebs- oder Personalrat zusammen, ist aber eine eigenständige Institution. Die SBV unterstützt unter anderem bei:

  • Antragsverfahren: Hilfe bei der Beantragung der Feststellung eines GdB oder der Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit.
  • Arbeitsplatzgestaltung: Unterstützung bei der ergonomischen, barrierefreien und leidensgerechten Anpassung des Arbeitsplatzes.
  • BEM-Verfahren: Begleitung als Vertrauensperson bei Gesprächen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) nach längerer Krankheit.
  • Konfliktlösung: Vermittlung bei Problemen mit Vorgesetzten oder Kollegen – immer unter Einhaltung strengster Schweigepflicht.
Geprüft am: 12. Juni 2026
Quellen & Nachweise:
  • Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)
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