
Ein hartnäckiger Mythos hält sich wacker: „Ich habe jetzt einen GdB von 50, also fahre ich umsonst Bus und Bahn!“ Leider stimmt das so nicht ganz. Ein Grad der Behinderung (GdB) allein reicht für den kostenlosen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nicht aus.
Das Zauberwort für die Freifahrt heißt Merkzeichen in Kombination mit der sogenannten Wertmarke. Wie das genau funktioniert, was es kostet und wie weit du damit zum Beispiel von Köln aus kommst, erkläre ich dir hier einfach und übersichtlich.
Die Grundregel: Du benötigst einen Schwerbehindertenausweis (grün-orange) mit einem bestimmten Merkzeichen PLUS ein Beiblatt mit einer gültigen Wertmarke vom Versorgungsamt.

1. Wer darf kostenlos fahren? (Die Merkzeichen)
Damit du den ÖPNV unentgeltlich nutzen darfst, ist dein Recht in § 228 SGB IX verankert. Voraussetzung ist, dass auf deinem Ausweis mindestens eines der folgenden Merkzeichen steht:
- G (Erhebliche Gehbehinderung)
- aG (Außergewöhnliche Gehbehinderung)
- H (Hilflosigkeit)
- Bl (Blindheit)
- Gl (Gehörlosigkeit)
2. Die Wertmarke: Was kostet der Spaß?
Selbst mit dem passenden Merkzeichen darfst du nicht einfach in die Bahn steigen. Du musst beim Versorgungsamt ein Beiblatt mit Wertmarke beantragen. Gemäß § 230 SGB IX gibt es hier eine Eigenbeteiligung, die sich aber extrem rechnet:
- Die Standard-Preise: Die Wertmarke kostet aktuell 91,00 Euro für ein ganzes Jahr (oder 46,00 Euro für ein halbes Jahr). Wenn man bedenkt, was ein normales Monatsticket kostet, ist das ein unschlagbarer Preis!
- Komplett kostenlos (0 Euro): Du bekommst die Wertmarke auf Antrag völlig gratis beim Versorgungsamt, wenn eine dieser Voraussetzungen auf dich zutrifft:
- Du hast das Merkzeichen H (Hilflosigkeit), Bl (Blindheit) oder TBl (Taubblindheit).
- Du beziehst Bürgergeld (SGB II).
- Du beziehst Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII).
- Du beziehst laufende Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII).
- Du erhältst Leistungen der Sozialen Entschädigung (SGB XIV, ehemals Kriegsopferfürsorge).
- Du erhältst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Wichtiger Hinweis für Rentner:
Viele gehen davon aus, dass sie als Rentner die Wertmarke automatisch kostenlos erhalten. Das ist leider ein Irrtum! Eine normale gesetzliche Altersrente oder Erwerbsminderungsrente reicht für die Befreiung von den 91 Euro nicht aus – auch dann nicht, wenn die Rente sehr gering ausfällt. Kostenlos gibt es die Marke als Rentner nur dann, wenn man ergänzend zur Rente Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) bezieht oder eines der oben genannten Merkzeichen (H, Bl, TBl) hat.
3. Wo darf ich fahren? Beispiel Köln & bundesweit!
Früher gab es eine 50-Kilometer-Grenze. Das ist zum Glück Geschichte! Mit dem Beiblatt und der Wertmarke fährst du im Nahverkehr in ganz Deutschland kostenlos.
Ein Praxisbeispiel für Köln (VRS-Gebiet):
Du lebst in Köln und hast deine Wertmarke dabei. Du kannst damit völlig kostenlos in alle Busse und Straßenbahnen der KVB steigen. Aber nicht nur das! Du darfst auch die S-Bahnen, Regionalbahnen (RB) und Regionalexpresse (RE) in der 2. Klasse nutzen. Du kannst also morgens am Kölner Hauptbahnhof in den RE steigen, gemütlich nach Düsseldorf, Aachen oder sogar ans Meer nach Norddeich (im Nahverkehr!) fahren – alles abgedeckt durch deine Wertmarke für 91 Euro im Jahr.
Wichtig: Fernverkehrszüge wie IC, ICE, EC oder Flixtrain sind nicht kostenlos! Hier musst du ganz normal ein Ticket kaufen.
4. Der absolute Joker: Die Begleitperson (Merkzeichen B)
Hast du zusätzlich das Merkzeichen B (Notwendigkeit ständiger Begleitung) im Ausweis, wird es noch besser: Deine Begleitperson fährt immer kostenlos mit! Und das gilt sogar im Fernverkehr (ICE/IC). Du kaufst dir in diesem Fall dein reguläres ICE-Ticket, und deine Begleitperson braucht gar kein Ticket – der Ausweis mit dem „B“ reicht dem Schaffner. Im Nahverkehr fahrt ihr mit deiner Wertmarke natürlich beide komplett umsonst.
Zusammenfassung
Wer eines der relevanten Merkzeichen (G, aG, H, Bl, Gl, TBl) besitzt, sollte unbedingt beim zuständigen Versorgungsamt das Beiblatt mit Wertmarke anfordern. Für maximal 91 Euro im Jahr hast du damit quasi ein „Deutschlandticket für den Nahverkehr“ und kannst bundesweit alle Busse, U-Bahnen und Regionalzüge in der 2. Klasse nutzen. Die Investition hat sich oft schon nach wenigen Fahrten rentiert!
