Wie funktioniert Arbeitsbefreiung ?

25. Mai 2026 Michael Der TVöD-K (Tarifvertrag) Ver.di 1 0

Arbeitsbefreiung TVöD-KZuletzt haben wir uns hier den unbezahlten Sonderurlaub (§ 28) angeschaut. Aber seien wir ehrlich: Oft ist es nicht die geplante Weltreise, die uns aus dem Schichtplan reißt, sondern das echte Leben. Das passiert einfach, ohne dass wir es planen können – egal, ob wir gerade in der Notaufnahme rotieren oder auf Station gebraucht werden.

Für genau solche kurzfristigen, einschneidenden Ereignisse gibt es den § 29 TVöD-K (Arbeitsbefreiung). Hier geht es um Tage, an denen ihr zu Hause bleiben müsst oder dürft, ohne dass euch das Gehalt gekürzt wird oder ihr wertvolle Urlaubstage opfern müsst.


1. Die komplette Liste: Wann gibt es tariflich bezahlt frei?

Der Tarifvertrag listet im § 29 Abs. 1 ganz konkrete familiäre und persönliche Anlässe auf, bei denen der Arbeitgeber dich unter Fortzahlung des Entgelts freistellen muss. Hier ist die vollständige Übersicht:

Anlass (§ 29 Abs. 1) Bezahlte Freistellung
Niederkunft der Ehefrau / eingetragenen Lebenspartnerin 1 Arbeitstag
Tod von Ehepartner/in, Lebenspartner/in, Kind oder Elternteil 2 Arbeitstage
Dienstlicher Umzug (aus betrieblichem Grund an einen anderen Ort) 1 Arbeitstag (Privater Umzug zählt leider nicht!)
Arbeitsjubiläum (für 25 und 40 Jahre im öffentlichen Dienst) 1 Arbeitstag
Schwere Erkrankung eines im selben Haushalt lebenden Angehörigen 1 Arbeitstag im Kalenderjahr (ärztliche Bescheinigung nötig)
Schwere Erkrankung eines Kindes (unter 12 Jahren) Bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr (Details siehe unten)
Akuter Ausfall der Betreuungsperson für ein Kind (unter 8 Jahren oder pflegebedürftiges behindertes Kind) Bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr

2. Der Arztbesuch: Ein ewiges Streitthema

Darf ich während der Arbeitszeit zum Arzt? Die klare Antwort lautet: Jein. Grundsätzlich müssen wir Arzttermine in unsere Freizeit legen. Gerade bei Schichtdienst wird davon ausgegangen, dass das irgendwie machbar ist. ABER es gibt Ausnahmen nach § 29 Abs. 1 f

Eine bezahlte Freistellung für den Arztbesuch (inkl. Wegezeiten) gibt es nur, wenn die Behandlung zwingend während eurer individuellen Arbeitszeit stattfinden muss.

Beispiele: Man muss nüchtern zur Blutabnahme am Morgen antreten, der Facharzt (z.B. MRT) bietet in den nächsten Monaten absolut keinen anderen Termin an oder es handelt sich um einen akuten Notfall. Lasst euch das unbedingt vom Arzt auf einer Bescheinigung bestätigen!

3. Kind krank: Was gilt hier?

Wenn das Kind unter 12 Jahren alt ist und krank wird, greift im TVöD-K die oben genannte Sonderregel (§ 29 Abs. 1 e). Ihr könnt für bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr freigestellt werden. Hier gibt es aber eine massive Stolperfalle!

  • Nachrangigkeit: Der tarifliche Anspruch auf Freistellung gilt nur, wenn ihr keinen gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld (nach § 45 SGB V) von eurer gesetzlichen Krankenkasse habt!
  • Wer gesetzlich versichert ist, nutzt in der Regel die gesetzlichen Kinderkrankentage über die Kasse. Der Tarifvertrag springt eher als Auffangnetz ein (z.B. bei privat versicherten Kindern oder wenn die Kassentage bereits ausgeschöpft sind).

4. Ehrenamt, Feuerwehr und ver.di-Arbeit

Neben den rein familiären Gründen regelt der § 29 in den Absätzen 2 bis 4 auch andere Pflichten, bei denen die Klinik euch freistellen muss:

  • Staatsbürgerliche Pflichten: Wenn du als Schöffe bei Gericht geladen bist, im Wahlvorstand hilfst oder im Katastrophenschutz, THW oder bei der Freiwilligen Feuerwehr zu einem akuten Einsatz gerufen wirst, ist die Freistellung gesetzlich und tariflich abgesichert.
  • Gewerkschaftliche Zwecke: Für die Teilnahme an wichtigen Tagungen, Schulungen oder Vorstandssitzungen der Gewerkschaft (z. B. ver.di) stehen euch feste tarifliche Kontingente zur bezahlten Freistellung zu.

Mein Tipp aus der Praxis: Arbeitsbefreiung nach § 29 muss immer sofort und im Vorfeld bei der Dienstplanungs-Ebene (PDL/Leitung) gemeldet werden. Wenn das Kind morgens um 5 Uhr Fieber hat oder in der Familie ein plötzlicher Notfall eintritt, gebt direkt bei der Krankmeldung an, dass ihr Arbeitsbefreiung beantragt. Wenn sich die Leitung querstellt, hilft euch der Betriebsrat.

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