Was sind Merkzeichen bei einer Schwerbehinderung?

Die **Merkzeichen im Antrag** (G, aG, B, RF, TBl, H, 1.Kl, Bl, Gl) stehen für bestimmte gesundheitliche Einschränkungen. Wenn dir eines (oder mehrere) davon bewilligt wird, erhältst du sogenannte **„Nachteilsausgleiche“** (z. B. finanzielle Vorteile, Parkvergünstigungen oder Freifahrten).
Tipp für deinen Antrag: Wenn du das Gefühl hast, dass eines dieser Merkmale auf dich zutreffen könnte, setze auf jeden Fall das entsprechende Kreuz. Es schadet deinem Antrag nicht, wenn das Amt am Ende entscheidet, dass die Kriterien für das jeweilige Merkzeichen (noch) nicht ganz erfüllt sind.
Hier ist eine einfache Übersicht, was die einzelnen Buchstaben bedeuten und wann sie infrage kommen:
Fortbewegung & Mobilität
- G (Gehbehinderung): Du bist in deiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt. Das ist oft der Fall, wenn du altersunabhängig keine 2 Kilometer mehr in etwa einer halben Stunde zu Fuß zurücklegen kannst (z. B. bei Gelenkverschleiß, Herzerkrankungen oder schweren Lungenproblemen).
- aG (außergewöhnliche Gehbehinderung): Dieses Merkzeichen ist schwer zu bekommen. Es bedeutet, dass du dich praktisch nur noch im Rollstuhl fortbewegen kannst oder bereits auf kürzesten Strecken schwerste Einschränkungen hast.
Wichtig: Nur mit „aG“ bekommst du den blauen Parkausweis, mit dem du auf Behindertenparkplätzen parken darfst.
Begleitung & Hilfe im Alltag
- B (Begleitperson): Du bist bei der Nutzung von Bus und Bahn regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen (z. B. beim Ein- und Aussteigen oder zur Orientierung). Wenn du dieses Merkzeichen hast, darf eine **Begleitperson kostenlos** im öffentlichen Nah- und Fernverkehr mit dir mitfahren.
- H (Hilflosigkeit): Du bist für die alltäglichen Dinge des Lebens (wie An- und Ausziehen, Körperpflege, Essen) dauerhaft und täglich auf fremde Hilfe angewiesen. Dieses Merkzeichen bringt unter anderem hohe steuerliche Freibeträge mit sich.
Sinnesbeeinträchtigungen
- Bl (Blindheit): Du bist blind oder deine Sehkraft ist so stark eingeschränkt, dass es einer Blindheit gleichkommt.
- Gl (Gehörlosigkeit): Du bist beidseitig taub oder an der Grenze zur Taubheit (oft verbunden mit schweren Sprachstörungen).
- TBl (Taubblindheit): Du bist wegen einer kombinierten Störung des Gehörs und des Sehvermögens hochgradig in beiden Sinnen eingeschränkt.
Sonstige Ermäßigungen
- RF (Rundfunkbeitrag): Du bist aufgrund deiner Behinderung dauerhaft nicht in der Lage, an öffentlichen Veranstaltungen (Kino, Konzert, Theater etc.) teilzunehmen – auch nicht mit Begleitperson. Mit „RF“ zahlst du einen **ermäßigten Rundfunkbeitrag** und kannst oft einen Sozialtarif beim Telefonanbieter beantragen.
- 1.Kl (1. Klasse): Dieses Merkzeichen ist sehr selten. Es berechtigt dazu, mit einer Fahrkarte der 2. Klasse in der 1. Klasse der Bahn zu reisen. Es wird fast ausschließlich an Schwerkriegsbeschädigte oder Verfolgte vergeben.